Montag, 18.12.2023, 18:00 bis 19:30 Uhr
Hochschule für Gesellschaftsgestaltung, Kornpfortstraße 15, 56068 Koblenz
Anmeldung: keine Anmeldung erforderlich
Wussten Sie, dass man Boden nicht nur verkaufen, sondern im Erbbaurecht vergeben kann? Dass alle Steuern abgeschafft werden könnten, wenn der Staat sich über die Bodenrente finanzieren würde? Und dass es Stiftungen gibt, die sich Grundstücke und Häuser schenken lassen und damit spannende Projekte sichern und ermöglichen?
Dr. Ulrich Kriese arbeitet bei der Stiftung Edith Maryon in Basel, hat die erfolgreiche Bodeninitiative im Kanton Basel-Stadt begleitet und berät in Deutschland die Bundespolitik.
Wir sprechen mit ihm über seine Ideen und Erfahrungen.
Dr. Ulrich Kriese, Dipl.-Ing. Landschafts- und Freiraumplaner sowie Verwaltungswissenschaftler. Berufliche Stationen in Hannover, Halle (Saale) und Berlin. Promotion an der ETH Zürich im Rahmen des Nationalfonds-Forschungsprojekts »Investoren bauen Lebensstile«. Seit 2009 bei der Stiftung Edith Maryon, Basel, seit 2020 Mitglied der Geschäftsleitung; Ansprechperson für soziale Nachlassregelungen und verantwortlich für (Erb-)Baurechtsgestaltung, Forschungsfragen und die bodenpolitische Arbeit der Stiftung. Mitverantwortlich für die Abstimmungskampagne zur Basler Bodeninitiative und Mitgründer des Info-Netzwerks »Gemeingut Boden«. Mitglied im Kuratorium der Stiftung trias, Sprecher für Bau- und Siedlungspolitik des Naturschutzbunds Deutschland, Mitbegründer des bundesweiten Aufrufs »Grundsteuer: Zeitgemäß!« sowie u.a. aktiv im Netzwerk Immovielien. Autor zahlreicher Publikationen zu Bodenpolitik, Grundsteuer, (Erb-)Baurecht, nachhaltiger Siedlungsentwicklung. Kolumnist beim Handelsblatt und Mitherausgeber des Sammelbandes »Boden behalten - Stadt gestalten«. Vertreter der Stiftung Edith Maryon im «Bündnis bezahlbarer Wohnraum» (seit 2022).
Die Basler Bodeninitiative
Ein beträchtlicher Teil der Bodenfläche gehört der öffentlichen Hand, also den Bürgerinnen und Bürgern. Und dieser Boden soll nachhaltig bewirtschaftet und nicht ausverkauft werden. Der Druck von Investoren, auch aus dem Ausland, wird jedoch immer grösser, denn Boden ist begehrt, wertsicher und nicht vermehrbar – und er wirft eine Rendite ab, für die sich die Eigentümer keinen Finger krumm machen müssen. Die erfolgreiche »Basler Bodeninitiative« sorgte als Volksinitiative dafür, dass der Kanton Basel-Stadt seit 2016 sein Land nicht mehr verkaufen, sondern wenn, dann nur noch im Erbbaurecht abgeben darf. Erzielt werden damit auf Dauer betrachtet höhere Erträge als mit der bisherigen Verkaufspolitik. Entsprechend eingesetzt, lässt sich mittels Erbbaurecht die Bodenspekulation begrenzen und bezahlbares Wohnen befördern und sichern.